Beitragsordnung ab 01.04.2025 herunterladen
1. Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Festsetzung der von den
Mitgliedern zu zahlenden Beiträge.
2. Die Höhe der Beiträge und der Zeitpunkt des Inkrafttretens werden von der
Jahreshauptversammlung beschlossen (siehe § 5 der Vereinssatzung).
3. Der Einzug der Beiträge erfolgt vierteljährlich beleglos per EDV. Rücklastschriften
gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Beitragsklassen
(Monatsbeiträge):
Kinder 1 bis 10 Jahre |
5,00 Euro |
Jugendliche 10 bis 18 Jahre |
7,50 Euro |
Erwachsene |
11,00 Euro |
Zusatzbeitrag für die Abteilungen Badminton, Triathlon: |
2,00 Euro |
Zusatzbeitrag für die Abteilung Basketball: |
2,00 Euro |
Zusatzbeitrag für die Abteilung Basketball: |
5,00 Euro |
4. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag Beitragsermäßigung oder
Beitragsbefreiung genehmigen.
Laut § 4 unserer Satzung ist eine Kündigung der Mitgliedschaft mit einer Frist von einem
Monat jeweils zum Ende eines Quartals möglich. Die Kündigung hat schrıftlıch per Post an
u.a. Adresse oder per Email: